Ihr freischaffender Architekt

Der freischaffende Architekt

ist als Treuhänder der Bauherrschaft verantwortlich für

  • Beratung
  • Planung und Objektbetreuung
  • Termin- und Kostenkontrolle
  • Dokumentation

Diese Kompetenzen finden mit über 20 Jahren Berufserfahrung in der Selbständigkeit bei allen Objekten gleichermaßen Anwendung.

Die persönlichen Bedürfnisse für Funktion und Nutzen des jeweiligen Objektes spiegeln sich in dem breiten Spektrum der Tätigkeiten wider.

So werden

  • Gewerbebauten
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Freizeiteinrichtungen
  • Freiflächengestaltungen
  • Wohngebäude
  • Kommunalbauten
  • Sanierungsobjekte im Gebäude- u. Freianlagenbereich
  • sowie Machbarkeitsstudien und Wettbewerbsarbeiten

geplant und in ihrer Individualität betreut und durchgeführt.

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